
Nistplätze und Nistmöglichkeiten für Mauersegler
Die Mauersegler (Apus apus) sind eine geschützte Zugvogelart, die in Deutschland typischerweise von Ende April bis August – in Einzelfällen auch bis in den September hinein – brütet. Als ausgeprägte Kulturfolger nutzen sie vornehmlich urbane Strukturen als Brutstätten. Dabei besetzen sie häufig schwer erkennbare Hohlräume wie Dachgesimse, schmale Maueröffnungen, undichte Rolladenkästen, Fenstersimsen, Fassaden oder Dachverkleidungen. Die Eintrittsöffnungen sind oft so klein, dass sie von unten kaum sichtbar sind; ihre Präsenz wird vielmehr durch die abendlichen An- und Abflüge der Vögel festgestellt.
Zunehmend sind die natürlichen Nistplätze aufgrund moderner Bau- und Renovierungsmaßnahmen bedroht. Neue Dachabdeckungen, der Einsatz von Taubenabwehrmitteln – wie pastöse Abwehrstoffe und Spikes – sowie ein allgemein mangelndes Bewusstsein für den Schutz dieser Tiere reduzieren die vorhandenen Brutmöglichkeiten erheblich. Diese Entwicklungen wirken sich nicht nur auf die Brut der Jungvögel aus, sondern gefährden auch die adulten Tiere, da sie auf funktionierende Brutplätze angewiesen sind, um ihren Lebenszyklus erfolgreich zu gestalten.
Mauersegler brüten bevorzugt in Kolonien, da eine nahegelegene Ansiedlung weiterer Nistplätze für den Erfolg der Brut von entscheidender Bedeutung ist. Es zeigt sich, dass Vögel sich nur dann dauerhaft an einem Ort niederlassen, wenn sie bereits die Anwesenheit Artgenossen wahrnehmen können. Häufig wird erst dann Handlungsbedarf deutlich, wenn Mauersegler plötzlich ausbleiben oder keine Jungen mehr erfolgreich aufgezogen werden können.
Möchten Sie aktiv zum Erhalt dieser faszinierenden Vogelart beitragen, indem Sie geeignete Nistmöglichkeiten schaffen? Die Mauerseglerhilfe Apus steht Ihnen beratend zur Seite. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung neuer Nistplätze, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und den Mauerseglern einen sicheren Rückzugsort bieten. Kontaktieren Sie uns unter kirsten.dressel@mauerseglerhilfe-apus.de für weitere Informationen und eine individuelle Beratung.
Haltet die Augen offen…
Dringender Schutz und Sofortmaßnahmen bei Störungen der Mauersegler-Nistplätze
Mauersegler, als streng geschützte Vogelart, sind erheblichen Gefahren ausgesetzt – sowohl Jungvögel als auch adulte Tiere. Jede Form der Beeinträchtigung, die den Zugang zu bestehenden Nistplätzen einschränkt oder die Brut stört, gefährdet die gesamte Population.
Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist jede Einwirkung, die den Zugang zu einem Nistplatz behindert – sei es durch Netzinstallationen, bauliche Maßnahmen oder Eingriffe wie Baumassnahmen – strikt untersagt. Jegliche Störung, gleich welcher Art, muss unverzüglich unterbunden werden, um das Überleben und die Fortpflanzung der Mauersegler nicht zu gefährden.
Wichtiger Hinweis zur Meldung von Störungen: Sollten Sie in Ihrem Umfeld durch Baumassnahmen, bauliche Veränderungen oder andere Aktivitäten eine Beeinträchtigung der Nistplätze feststellen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die zuständige Untere Naturschutzbehörde. Alternativ können Sie auch uns informieren, sodass wir zeitnah Unterstützung leisten und weitere Schritte einleiten können.